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Es ist noch nicht lange her, als schwere Finanzmarktkrisen die ganze Welt in Atem hielten. Gegen diese Zustände soll in Zukunft mehr unternommen werden. Dazu haben die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten eine bessere Absicherung gegen zahlungsunfähige Länder beschlossen. In Zukunft müssen Staaten mit Sanktionen rechnen, wenn sie gegen die Stabilitätskriterien der EU verstoßen. Wie die Sanktionen genau aufgebaut werden sollen, hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des EU-Ratspräsidenten Van Rompuy schon detailliert untersucht und dazu Vorschläge unterbreitet. So soll zukünftig die EU schon früher eingreifen, wenn etwa ein Mitgliedsland sich zu sehr verschuldet und diesen Verschuldungskurs nicht nachhaltig ändert. Dies soll auch schon dann möglich sein, wenn die berühmte Defizitgrenze bei drei Prozent noch nicht erreicht wurde. Ist erst die berühmte Drei-Prozent-Hürde genommen, so sollen sofort Sanktionen wie etwa die Hinterlegung von Pfandeinlagen oder auch ein Bußgeld schon früher verhängt werden. Mit Hilfe eines noch zu entwickelnden Frühwarnsystems will die EU zudem schon deutlich früher gegen Probleme steuern, falls in den einzelnen Ländern Finanzkrisen zu eskalieren drohen. Damit sollen etwa Blasen am Immobilienmarkt, wie dies in Spanien oder Irland passierte, frühzeitiger erkannt werden. Und auch die Verschuldung der einzelnen Staaten muss besser und effektiver überwacht werden. Die EU-Länder müssen nicht nur auf ihre Neuverschuldung achten und diese begrenzen, sondern sie sollen auch die Schulden, die sie in der Vergangenheit angehäuft haben, konsequenter und massiver reduzieren.